Bezirksamt Hamburg-Mitte
10.02.2004
Vorlage
für den Bauausschuss
- Sitzung am 11.02.2004 -
Masterplan-Entwurf Stadttor Hamburg Süd-Ost
Die Stadtplanungsabteilung gibt zum o. g. Masterplan-Entwurf folgende geänderte Stellungnahme ab. Die Streichungen / Ergänzungen sind deutlich markiert. "Das Bauamt konnte bereits im
Vorfeld bei den Zwischenpräsentationen Anregungen, Bedenken und Forderungen der politischen Gremien vorbringen, die von den Gutachtern übernommen oder zumindest problematisiert worden
sind, so dass dem Planwerk als strategisches rahmensetzendes Planungsinstrument im Großen und Ganzen zugestimmt werden kann.
Die analytische und von umfassenden Voruntersuchungen geprägte Herangehensweise zur Lösung der Aufgabe macht den Masterplan im Ergebnis verständlich und nachvollziehbar. Die
vorgenommene stadträumliche Zonierung und Herausarbeitung der Verknüpfungsbereiche führt zu einer eindeutigen Definition und Visualisierung des Untersuchungsraumes.
Die landschaftsplanerischen Aspekte nehmen einen breiten und angemessenen Raum ein und werden somit dem gesamtstädtischen Kontext gerecht.
In diesem von Immissionen aus Hafen-/lndustrie- und Gewerbenutzungen und überdimensionalen Verkehrsschneisen belasteten Bereich ist jedoch das Thema Mutzungen nur unzureichend behandelt
worden. Räumliche Strukturen sollten durch entsprechende Nutzungen untermauert werden. Monostrukturen sind soweit es geht zu vermeiden.
Entsprechende Aussagen sind bisher nur für den Bereich National Starch getroffen worden.
Für die städtebaulich gewünschten gemischten Nutzungsstrukturen mit einem Wohnungsbauanteil in den Bereichen Bille, Huckepackbahnhof, Rothenburgsort-West. Veddel/Norderelbe,
Saalehafen und Harburger Chaussee sind die Nutzungskonflikte zu benennen und Konsequenzen für die unverträglichen benachbarten Nutzungen anhand des gültigen Abstandserlasses
aufzuzeigen.
Zu den einzelnen Gebieten des Planungsraumes wird Folgendes angemerkt:
Rothenburgsort-Ost
-
Die Einbindung des Erschließungsknotens an der Billhomer Brückenstraße in eine normale Blockstruktur wird begrüßt. Es ist jedoch zu prüfen, ob die
Dimensionierung der Straßenräume für die zu erwartende Verkehrsbelastung ausreicht und ob die Orientierung für Autofahrer, die in das Gebiet hineinfahren wollen, durch
bestimmte Maßnahmen/Zeichen verbessert werden kann.
-
Der Bezirk ist der Auffassung, dass auch eine brückenartige Überbauung des Knotens Billhorner Brückenstraße - analog der Planung der Architekten Weidemann - ein Signal
für den Stadteingang setzen und die Verbindungsfunktion zwischen Rothenburgsort Ost und Rothenburgsort West stärken würde.
-
Die Darstellung des Rothenburgsorter Marktplatzes im vorliegenden Masterplan stimmt nicht mit dem gültigen aktuellen Gestaltungskonzept (Januar 2004) von Nugent ∓mp;mp; Lange
überein und müsste entsprechend angepasst werden.
-
Die Aktivierung des Billhorner Deiches durch eine räumliche Fassung mit zusätzlichen Nutzungen wird für richtig gehalten, da die Verknüpfungen mit den benachbarten Stadt-
teilen - hier mit dem Huckepackbahnhof und der S-Bahn-Haltestelle Rothenburgsort - gestärkt werden müssen.
-
Auch die neue im Zusammenhang mit der Hafencity Ost geplante S-Bahn-Haltestelle auf der Brücke über die Norderelbe / Zweibrückenstraße wird für die Menschen in
Rothenburgsort von Bedeutung sein und sollte eine attraktive Anbindung erhalten.
-
Kritisch gesehen wird das Anfügen von Kopfbauten an vorhandene Wohngebäude am Billwerder neuer Deich, da dadurch erhaltenswerter Baumbestand gefährdet wird und der stark
durchgrünte Charakter des Wohngebietes beeinträchtigt werden könnte.
Rothenburgsort - West
-
In diesem neuen Stadtquartier mit seiner attraktiven Lage am grünen Park und am Wasser sollte auf jeden Fall eine anteilige Wohnnutzung geschaffen werden, sofern die Immissionslage dies
zulässt.
-
Der Vorschlag Variante 2 wird bevorzugt, da er attraktive Blickbeziehungen - auch von Rothenburgsort-Ost aus - ermöglicht und den Reiz des Standortes am Wasser erhöht.
Die Variante 1 könnte in einem 2. Bauabschnitt realisiert werden, wenn der Bedarf nach Bauflächen in Hamburg dies erforderlich macht.
Huckepackbahnhof
-
Als zentraler grüner Baustein des Masterplans wird der Lückenschluss des Alster-Elbe- Grünzuges herausgestellt, der einen prägenden Bestandteil dieses zu entwickelnden
Stadtbereichs darstellen soll. Rein formal erfüllt er diesen Zweck, inhaltlich kommt er über den Status "Straßenbegleitgrün" kaum heraus. Hier sollte nicht die Chance
vertan werden, einen angemessenen Grünraum mit hohen Aufenthaltsqualitäten zu schaffen. Dafür ist ein deutlich breiterer, von der Straße abgesetzterer
Flächenzuschnitt erforderlich.
-
Es ist nur folgerichtig, wenn die grüne Fuge entlang der Amsinckstraße auf der Südseite der Huckepackfläche oder auf der Südseite des Bahnkörpers weiter in
Richtung Tiefstack geführt wird.
-
Aufgrund der wenigen Vernetzungsmöglichkeiten sollte auf eine normale Straßenverbindung an den Billhorner Deich nicht verzichtet werden; dabei könnte eine
Gewichtsbeschränkung für Lastkraftwagen vorgenommen und das Rechtsabbiegen auf die Billhorner Deichbrücke eingeschränkt werden.
-
Eine etwaige Verbreiterung der Brücke für Busse ist zu prüfen. Entscheidend ist, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Stadtteil Rothenburgsort geführt wird.
-
Der Bahnsteig der S-Bahn-Haltestelle Rothenburgsort sollte in das Gebiet hinein verlängert werden.
-
Die Fuß- und Radwegverbindung zur Haltestelle müsste direkter geführt und attraktiv gestaltet werden.
-
Die in Variante 1 vorgeschlagene Bebauung an der Billstraße / Ecke Heidenkampsweg sollte auf jeden Fall zurückgenommen werden und nur geringfügig in den Straßenraum
hineinragen, um die weite städtebauliche Fuge Billhorner Brückenstraße / Hochwasserbarriere nicht zu verstellen und das Kontinuum von Raumstrukturen klar ablesbar zu halten.
City Süd
-
Es ist nicht richtig, dass in diesem Stadtteil kein Wohnen zulässig ist. In der nördlichen Hälfte des Gebietes gibt es durchaus Wohnungsbau. Die anteilige Wohnnutzung wird
entsprechend dem Senatsbeschluss bei neuen Bauvorhaben gefördert. Nur der BImSch-Betrieb National Starch verhindert eine Mischgebietsausweisung im südlichen Bereich.
-
Seine Verlagerung würde die bauliche Entwicklung in diesem Bereich entsprechend dem Masterplan möglich machen. Weil die Nutzung aus wirtschaftspolitischer Sicht erwünscht ist,
wurde sie allerdings in den letzten Jahren durch neue Genehmigungen noch gefestigt. Eine Verlagerung des Betriebs hätte für die Stadt enorme Konsequenzen (Entschädigungen usw.)
-
Die bis an die City heranlaufende grüne Fuge zwischen Amsinckstraße und Großmarktfläche / Bahnfläche wird ausdrücklich begrüßt. Diese citynahen
Flächen sind optimal er- schlossen und befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt, so dass alternativ die Chance gesehen wird. diese Flächen zu verwerten und punktweise zu
bebauen. Die stadträumliche Kante der City-Süd würde auch damit markiert und die städtebauliche Zäsur wäre durch den Bahnkörper hergestellt.
-
Das Projekt POP sollte auf einen nicht mehr als 2-geschossigen begrünten Sockel gestellt werden, um die Ausweisung des LAPROs als Landschaftsachse im stadträumlichen Kontext
verdeutlichen.
-
Die bauliche Fassung des Billeufers im Bereich National Starch ist hinsichtlich einer grünen Promenadenausbildung zu überprüfen.
Veddel
-
Es wird für richtig gehalten, die Verbindung Veddels mit der Norderelbe durch eine ähnliche Baustruktur wie die auf der Veddel vorzunehmen. Ein etwaiger Tower 2 vis-a-vis zum Tower
1 der HafenCity würde zwar den Sprung über die Elbe definieren und ein Tor für die Elbdurchfahrt bilden, hätte jedoch nichts mit der Veddel und den benachbarten Gebieten
zu tun.
In dem Zusammenhang ist eine attraktive grüne Wegeverbindung von der Veddel zum Elbufer herzustellen.
-
Aussagen zur Ausformung der wichtigen Fuß- und Radwegverbindung über die Elbbrücken müssen noch ergänzt werden.
-
Auch am Saalehafen ist im Hinblick auf die geplante Entwicklung Kleiner Grasbrook eine Mischgebietsnutzung mit Wohnungsbau vorzusehen. Im Übrigen wird auf die Untersuchung zum Kleinen
Grasbrook verwiesen, die im Sommer 2003 im Rahmen eines Workshops auf Anregung der bezirklichen Gremien erarbeitet wurde und die seit Dezember 2003 als Broschüre vorliegt.
-
Die Idee der Gutachter, die Verknüpfung des zentralen Bereichs der Veddel mit dem neuen Entwicklungsgebiet auf dem Kleinen Grasbrook durch eine Unterführung der Gleise und durch
Pontons über den Saalehafen herzustellen, wird positiv gesehen und sollte als Alternative in den Masterplan übernommen werden.
-
Die Wohnbebauung an der Harburger Chaussee ist leider im Masterplan nicht enthalten. Hier geht es darum, das Ufer des Spreehafens für die Bewohner erreichbar und erlebbar zu machen.
-
Die Verknüpfung dieser Wohninsel mit der Veddel jenseits des Bahnkörpers durch Fortsetzung der Baustruktur wird als geeignetes Mittel angesehen und sollte auch auf Kosten der
Stellplätze verfolgt werden, sofern der Kreiselverkehr bestehen bleiben muss. mögliche Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebes zur Versorgung der Veddeler Bürger
wäre an diesem Standort durchaus zu begrüßen.
-
Die langfristig erforderliche Anbindung der Nord-Süd-Straße an die Veddeler Straße wird äußerst kritisch gesehen. Sie würde zu einer erheblichen Belastung des
Stadtteils an seiner empfindlichsten Stelle führen und kann nur realisiert werden, wenn es gelingt, sie gestalterisch in den Wilhelmsburger Platz zu integrieren. Eine Feinplanung unter
Berücksichtigung der verschiedenen Höhenlagen muss dieses nachweisen.
Ein Problem stellt die zeitliche Differenz der Realisierungsnotwendigkeit dar: Der Wilhelmsburger Platz bedarf heute der Neugestaltung, die Realisierung der Nord- Süd-Straße ist
langfristig mit der Fortentwicklung der Hafencity angedacht. Mit der Feinplanung ist eine Lösung zu finden, die dieser Tatsache Rechnung trägt.
-
Der Wilhelmsburger Platz bildet mit seinem Zugang zur S-Bahn-Haltestelle die zentrale Eingangszone auf die Veddel. Seiner räumlichen Fassung und attraktiven Gestaltung kommt mit den
dazugehörigen Nutzungen eine große Bedeutung zu. Der Wasserbezug des Platzes sollte durch die ergänzende Bebauung nicht aufgehoben werden. Einer freiraumplanerischen
Gestaltung dieses Platzbereiches kommt ein besonderes Gewicht zu. um auch hier den "grünen" Ufergedanken beibehalten zu geschlagene Bebauung scheint nicht geeignet, eine Verbindung auf
die Südseite des Müggenburger Zollhafens herzustellen. Eine Spiegelung der Bebauung auf die Südseite würde eine Art Klammer bilden und die Verbindungsfunktion
stärken, die dar- über hinaus von der Nord-Süd verlaufende überregionale grüne Wegeverbindung unter- stützt werden müsste.
-
Der von Strom- und Hafenbau geplante Ersatz der Hafenbrücken im Bereich der Müggenburger Durchfahrt wird abgelehnt ( s.a. Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Wasserwege
am 19.11.2003 ). Das Offenhalten der Brücken ist die Voraussetzung für die Erlebbarkeit der Hafenlandschaft und für die Wirtschaftlichkeit der touristischen Nutzungen im
Zusammenhang mit dem geplanten Kulturzentrum der Auswandererhalle.
-
Bei dem geplanten kulturellem Zentrum um die Auswandererhalle herum ist zu ergänzen, dass in diesem Komplex auch das Stadtteilzentrum für Veddel eingerichtet werden soll.
-
Für den Müggenburger Zollhafen, die benachbarten Kanäle und das Ufer der Norderelbe sind wasserbezogene Freizeitnutzungen denkbar.
-
Auch die Grünachse an der Autobahn sollte Spiel- und Freizeitnutzungen beinhalten.
-
Der Blockrand am Hovestieg ist zu schließen, um den ruhigen grünen Innenhofbereich vor dem Lärm der Autobahn zu schützen.
Aufgrund der übergeordneten Verkehrsstränge, die das Masterplangebiet durchschneiden, ist eine Vernetzung der unterschiedlichen Quartiere für Fußgänger und Radfahrer
meist nur durch Unterführungen zu erreichen. Die Ausgestaltung dieser meist langen Unterführungen sollte mit Hilfe eines studentischen Wettbewerbs optimiert werden mit dem Ziel. die
Akzeptanz zu fördern und damit die erforderliche Vernetzung zu garantieren.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, ein Umsetzungskonzept zu entwickeln, das die Realisierungsstufen mit den jeweiligen Abhängigkeiten aufzeigt.
Für den Bezirk stellt sich das Problem, dass das heute gültige Planungsrecht in vielen Bereichen den Darstellungen des Masterplans widerspricht.
Für Bauanträge, die sich auf das geltende Planungsrecht berufen und mit dem Masterplan nicht übereinstimmen müsste neues Planungsrecht geschaffen werden, um die Genehmigung
versagen zu können. Sobald Bauanträge entsprechend der Darstellung des Masterplans im Bezirksamt eingehen, müsste neues Planungsrecht geschaffen werden, um eine
Genehmigungsgrundlage zu erhalten. Für die Aufstellung neuer Bebauungspläne in beiden Fällen stehen im Bezirksamt jedoch keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Zu
diesem Tatbestand müssen Lösungen aufgezeigt werden."
Der Bauausschuss wird um Zustimmung zur Stellungnahme gebeten.
gez. Hafke